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Information - Baurestmassendeponie

Sehr geehrte Großweikersdorferinnen und Großweikersdorfer!

18   Zetsch  Alois.jpgIn den letzten Tagen haben sich viele besorgte Bürgerinnen und Bürger wegen der Kundmachung zur Verhandlung der Baurestmassendeponie an mich gewandt. Durch den Kundmachungstext sind viele verunsichert und fürchten, dass zukünftig zusätzlich gefährliche Stoffe behandelt und deponiert werden sollen. Daher möchte ich mit dieser Information Klarheit schaffen.

In der Kundmachung ist der Verhandlungsgegenstand klar angeführt.

„Genehmigung von Änderungen der Baurestmassendeponie Großweikersdorf (Änderung der Oberflächenausbildung, Erweiterung um den Verfüllabschnitt 12 und Erhöhung der Ablagerungskubatur)“

Von einer Erweiterung um gefährliche Stoffe die deponiert werden sollen ist nichts in den Einreichuntrlagen enthalten. Der vielleicht verwirrende Satz bezüglich einer IPPC-Behandlungsanlage bedeutet nur, dass diese Baurestmassendeponie aufgrund ihrer Größe und wegen der Deponierung von Eternit (asbesthaltig) unter diese Richtlinie fällt. Das ist aber schon seit dem AWG 2002 so und keine Änderung. Ganz im Gegenteil, es werden dadurch wesentlich strengere Maßnahmen und Kontrollen vorgeschrieben.

Es fand am 7. Juni 2017 bereits eine Verhandlung statt, aufgrund der verspäteten Internetkundmachung wird eine neuerliche Verhandlung am 11. Juli 2017 abgehalten.

Nachfolgend einige relevante Auszüge der Niederschrift vom 7. Juni 2017.

Aus der Stellungnahme des ASV für Deponietechnik und Gewässerschutz geht unter anderem hervor:

„Weiters wird um eine Fristverlängerung der Einbringungszeit um 20 Jahre bis zum 30.6.2037 angesucht. Der Konsens der Anlage betreffend Schlüsselnummernkatalog (Abfallarten), Behandlungsverfahren, eingesetzte Maschinen und Betriebseinrichtungen, sowie Betriebs- und Überwachungsmaßnahmen bleiben unverändert. Weiters ist keine Steigerung der tatsächlichen Anlieferfrequenz, der Betriebszeiten oder des Geräteeinsatzes beantragt.“

„In der Deponie selbst dürfen mit Ausnahme von Asbestzement (SN 31412) keine gefährlichen Abfälle abgelagert werden. Bei der Ablagerung von Asbestzement werden besondere Vorkehrungen getroffen (z.B. Zwischenabdeckung, eigenes Kompartiment).“

Aus der Stellungnahme des ASV für Naturschutz geht unter anderem hervor:

„Hinsichtlich der Schutzgüter ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum und Erholungswert sind die heute verfahrensgegenständlichen Änderungen auf Grund der Tatsache, dass sich das Areal der Deponie nicht vergrößert, ohne nennenswerte Relevanz“

Aus der Stellungnahme des ASV für Luftreinhaltetechnik geht unter anderem hervor:

„Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass trotz der Kubaturerhöhung es zu keiner Steigerung der tatsächlichen Anlieferungsfrequenzen bzw. zu einer Intensivierung der eingesetzten Geräte kommt.“

„Aufgrund der Tatsache, dass sich der derzeitige Betrieb hinsichtlich von Anlieferungsfrequenzen, der Aufbereitungstätigkeiten, des Einbaus und der Betriebsweise insgesamt nicht verändert, sondern die Erhöhung der Deponiekubatur lediglich eine Verlängerung des Einbringungszeitraumes verursacht, ist auch nicht mit einer nachteiligen Veränderung des Emissionsverhalten der Anlage zu rechnen.“

Ich werde natürlich an der Verhandlung am 11. Juli 2017 teilnehmen und die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren.

Abschließend noch meine persönliche Meinung. Wir alle verursachen Mist, Abfälle und Baurestmassen, die irgendwo deponiert werden müssen. Deponien sind also notwendig! Wenn keiner eine Deponie in seiner Gegend haben will, wo soll dann das Ganze hin? Ich denke, dass jede Gesellschaft für die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Mülls selbst zu sorgen hat. Eine Abschiebung der Abfälle nach Afrika oder sonst wohin kommt für mich nicht in Frage. Eine ordnungsgemäß errichtete und überwachte Baurestmassendeponie ist für mich vertretbar.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Sommertage.

Ihr Bürgermeister
Ing. Alois Zetsch

09.07.2017